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RG, 15.04.1940 - VIII 454/39 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Unter welchen Umständen verstößt bei der Veräußerung eines Unternehmens der Verzicht des Veräußerers auf Eröffnung und Führung eines gleichen Unternehmens gegen die guten Sitten? 2. Ist bei der Veräußerung eines Unternehmens ein stillschweigender Wettbewerbsverzicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 163, 311
Wird zitiert von ...
- BFH, 24.03.1983 - IV R 138/80
Einbringen von Betriebsvermögen - Kapitalgesellschaft - Einbringungsgewinn - …
Da der Kaufpreis für ein lebendes Unternehmen, wie hervorgehoben, wesentlich von seinen Gewinnaussichten abhängt, diese Aussichten aber durch Wettbewerbshandlungen des bisherigen Inhabers beeinträchtigt werden können, wird dieser anläßlich der Unternehmensveräußerung als Nebenpflicht vielfach ein Wettbewerbsverbot eingehen, um dadurch das Ziel der Unternehmensveräußerung, nämlich dem neuen Inhaber die Gewinnmöglichkeiten des Unternehmens zu verschaffen, auf Dauer sicherzustellen; eine solche Verpflichtung des Verkäufers kann sich nach dem Zweck des Geschäfts auch ohne ausdrückliche Zusage ergeben (vgl. Urteile des Reichsgerichts - RG - vom 15. April 1940 VIII 454/39, RGZ 163, 311, 313; vom 31. Mai 1927 II 517/26, RGZ 117, 176, 179).